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Kontrolle ist besser

Einige Betreiber prahlen damit, dass ihr Spielplatz nach DIN 1176 und anderen Normen ausgerichtet ist. Doch heißt das nun tatsächlich, dass der öffentliche Spielplatz für die Kinder sicher ist? Ist der Spielplatz nach den gesetzlichen Normen ausgerichtet, heißt das auch, dass dieser ständigen Kontrollen unterworfen ist. So ist es angeraten, einmal monatlich eine Sichtkontrolle, einem vierteljährlich eine umfassendere Kontrolle und einmal jährlich eine Kontrolle durch einen Sachverständigen durchzuführen. Bereits bei einer unzureichenden Kontrolle kann es möglich sein, dass Gefahren nicht rechtzeitig erkannt werden und zu schwerwiegenden Unfällen führen können. Daher ist es wichtig, dass auch Eltern sich an diesen Kontrollen beteiligen. Heißt, wird ein Fehler oder Mangel erkannt, der durchaus zur Gefahrenzone werden kann, ist es wichtig, dies umgehend dem Betreiber mitzuteilen, damit dieser diesen Mangel beheben kann. Informationen über den Betreiber oder über Prüfer von Spielanlagen kann man über die Stadt erfragen oder aber eventuell an den Spielgeräten selber erkennen, beispielsweise durch ein entsprechendes Schild.

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